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Handwerkerbonus 2025: Jetzt noch bis zu 1.500 € sichern – bevor die Frist endet!

  • Autorenbild: Tischlerei Kamber
    Tischlerei Kamber
  • 12. Jan.
  • 5 Min. Lesezeit

Handwerkerbonus 2025: Sichere dir bis zu 1.500 € zurück für Tischlerarbeiten & Renovierungen. Bis zu dieser Frist kannst du noch einreichen, um deinen Bonus zu sichern. Wir zeigen dir, wie's geht.



Du hast Möbel nach Maß, eine Küche, einen Einbauschrank oder andere Tischlerarbeiten in deinem Zuhause umsetzen lassen? Dann aufgepasst: Der österreichische Handwerkerbonus läuft mit Ende Februar 2026 aus – und die Zeit, um deine Förderung zu beantragen, wird knapp!

In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst, um dir bis zu 1.500 Euro vom Staat zurückzuholen. Wir zeigen dir genau, welche Tischler- und Handwerkerleistungen gefördert werden, wie du den Antrag stellst und worauf du achten musst, damit dein Geld nicht verfällt.



⏰ Wichtig: Diese Fristen musst du kennen!


Für Arbeiten, die 2025 durchgeführt wurden:

  • ✅ Leistungszeitraum: 1. Jänner 2025 bis 31. Dezember 2025

  • ✅ Antragsfrist: bis 28. Februar 2026

  • ⚠️ Achtung: Nach dem 28. Februar 2026 ist keine Einreichung mehr möglich!


Das bedeutet: Wenn du 2025 Handwerkerleistungen in Anspruch genommen hast, hast du bis Ende Februar 2026 Zeit, deinen Antrag zu stellen.



💰 Was bringt dir der Handwerkerbonus?


Der Handwerkerbonus erstattet dir 20 % der Netto-Arbeitskosten zurück – bis zu einer maximalen Fördersumme:

  • 2025: Maximal 1.500 Euro pro Person und Wohnadresse

  • 2024: War noch bis zu 2.000 Euro möglich (Frist abgelaufen)


Rechenbeispiel:

Du lässt dir eine maßgefertigten Einbauschrank von uns bauen. Die reine Arbeitsleistung (ohne Material) beträgt netto 6.000 Euro.


Deine Förderung: 6.000 € × 20 % = bis zu1.200 € zurück vom Staat!

Wenn die Arbeitskosten netto 7.500 Euro oder mehr betragen, bekommst du die maximale Förderung von 1.500 Euro.


Wichtig: Es werden nur die Netto-Arbeitskosten gefördert – Material, Fahrtkosten und Mehrwertsteuer sind nicht förderfähig!



🪑 Welche Tischlerarbeiten werden gefördert?


Als Tischlerei-Kunde interessiert dich natürlich besonders: Welche unserer Leistungen kannst du fördern lassen?


✅ Geförderte Tischlerarbeiten:


Einbaumöbel & Maßanfertigungen:

  • Einbauküchen (komplett oder Teile davon)

  • Einbauschränke (z.B. für Dachschrägen)

  • Begehbare Kleiderschränke

  • Badezimmermöbel aus Massivholz

  • Maßgefertigte Regale und Wandschränke

  • Sitzecken mit integriertem Stauraum

  • Homeoffice-Möbel (Schreibtische, Regale)


Wichtig: Die Möbel müssen fest mit dem Gebäude verbunden und auf die speziellen Maße eines Raumes angepasst sein. Standard-Möbel, die einfach hingestellt werden, sind nicht förderfähig.


Weitere geförderte Tischlerleistungen:

  • Fenster aus Holz (Einbau & Austausch)

  • Holztüren (Innen- und Haustüren)

  • Holztreppen (Neubau, Renovierung)

  • Terrassenüberdachungen aus Holz

  • Wintergärten (Holzkonstruktionen)

  • Wandverkleidungen aus Holz

  • Parkettverlegung (Arbeitsleistung)


❌ Nicht gefördert werden:

  • Standard-Möbel "von der Stange"

  • Material- und Transportkosten

  • Reine Reparaturen ohne bauliche Veränderung

  • Bar gezahlte Leistungen ohne Registrierkassen-Beleg

  • Leistungen, die bereits anderweitig gefördert wurden



📋 So stellst du deinen Antrag – Schritt für Schritt



1. Rechnung richtig ausstellen lassen


Damit du die Förderung bekommst, muss deine Rechnung bestimmte Kriterien erfüllen:

Arbeitsleistung separat ausgewiesen (Arbeitskosten müssen getrennt von Material stehen)

Rechnung auf deinen Namen ausgestellt

Leistungszeitraum 2025 (zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025)

Netto-Betrag muss ersichtlich sein

Zahlung nicht bar (nur mit Banküberweisung, Karte – mit Registrierkassen-Beleg)


2. Online-Antrag ausfüllen


Der Antrag erfolgt ausschließlich online unter:👉 www.handwerkerbonus.gv.at


Du benötigst:

  • Deine persönlichen Daten (Name, Adresse, Wohnsitz)

  • IBAN (für die Rückerstattung)

  • Die Handwerksrechnung(en) als PDF oder Foto


Identifikation:

  • Option 1: Mit ID Austria (empfohlen – geht schneller)

  • Option 2: Hochladen eines Lichtbildausweises


3. Mehrere Rechnungen sammeln


Smart gemacht: Du kannst mehrere kleine Rechnungen in einem Antrag zusammenfassen!


Beispiel:

  • Februar 2025: Neue Einbauküche (Arbeitskosten netto 4.500 €)

  • Juni 2025: Einbauschrank Schlafzimmer (Arbeitskosten netto 2.000 €)

  • Oktober 2025: Holzfenster erneuert (Arbeitskosten netto 1.500 €)

Gesamt: 8.000 € netto Arbeitskosten


Deine Förderung: 20 % von 7.500 € = 1.500 € (Maximum erreicht!)


Wichtig: Pro Person und Kalenderjahr kannst du nur einen Antrag stellen. Also: Sammle deine Rechnungen und reiche sie gesammelt ein!


4. Antrag abschicken & Geld erhalten


Nach erfolgreicher Einreichung:

✅ Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail

✅ Die Anträge werden nach Eingangsdatum geprüft ("first come, first served")

✅ Die Auszahlung erfolgt auf dein angegebenes Konto

✅ Du kannst den Status jederzeit online abfragen


Wichtig: Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung – solange Budgetmittel vorhanden sind, werden Anträge bewilligt. Deshalb: Je früher du einreichst, desto sicherer!



👨‍👩‍👧‍👦 Kann mein Partner/meine Partnerin auch profitieren?


Ja! Wenn mehrere volljährige Personen am selben Wohnsitz gemeldet sind, kann jede Person einen eigenen Antrag stellen.


Beispiel Familie Berger:

  • Frau Berger lässt im März eine neue Küche einbauen (Arbeitskosten netto 5.000 €)


    → Ihr Bonus: 20 % = 1.000 €

  • Herr Berger lässt im September einen begehbaren Kleiderschrank anfertigen (Arbeitskosten netto 3.500 €)


    → Sein Bonus: 20 % = 700 €

Gemeinsam sparen sie: 1.700 € durch den Handwerkerbonus!


Wichtig: Jede Person kann nur einmal pro Jahr und Wohnadresse einen Antrag stellen. Wenn Frau Berger bereits 1.000 € bekommen hat, kann sie nicht noch einen zweiten Antrag auf die restlichen 500 € stellen.



⚠️ Häufige Fehler vermeiden


Fehler #1: Material nicht getrennt ausgewiesen

Viele Rechnungen weisen Arbeitsleistung und Material nicht getrennt aus. Ohne separate Ausweisung wird der Antrag abgelehnt!

Lösung: Fordere bei der Auftragserteilung explizit eine getrennte Ausweisung!


Fehler #2: Bar bezahlt

Barzahlungen sind nur mit Registrierkassen-Beleg förderbar. Viele vergessen, den Beleg aufzubewahren.

Lösung: Zahle per Überweisung oder Karte – dann bist du auf der sicheren Seite!


Fehler #3: Zu spät eingereicht

Die Frist ist 28. Februar 2026 – danach ist Schluss, auch wenn du 2025 Arbeiten durchführen lassen hast!

Lösung: Trage dir die Frist in den Kalender ein und reiche möglichst früh ein!


Fehler #4: Doppelförderung beantragt

Wenn du für dieselbe Leistung bereits eine andere Förderung (z.B. Sanierungsförderung des Landes) bekommen hast, kannst du nicht zusätzlich den Handwerkerbonus erhalten.

Lösung: Prüfe vorher, ob du andere Förderungen in Anspruch nimmst!



🎯 Warum du jetzt handeln solltest



Grund #1: Der Handwerkerbonus läuft 2025 aus

Die Förderung gilt nur für Arbeiten bis 31. Dezember 2025. Danach ist Schluss – es ist derzeit nicht geplant, den Bonus zu verlängern!


Grund #2: Budgetmittel sind begrenzt

Insgesamt stehen 300 Millionen Euro zur Verfügung. Wenn das Budget aufgebraucht ist, gehen auch rechtzeitig eingereichte Anträge leer aus.


Grund #3: Einreichfrist endet am 28. Februar 2026

Selbst wenn du deine Arbeiten noch im Dezember 2025 durchführen lässt, musst du bis Ende Februar 2026 einreichen. Danach gibt es keine zweite Chance!


Grund #4: Du sparst bares Geld

1.500 Euro Förderung sind eine erhebliche Ersparnis. Gerade bei größeren Projekten wie Küchen oder Einbauschränken macht das einen echten Unterschied!



✅ Checkliste: Handwerkerbonus richtig nutzen


Damit du nichts vergisst, hier deine Handwerkerbonus-Checkliste:


Vor der Beantragung:

  •  Prüfen, ob die Leistung förderfähig ist

  •  Mit dem Handwerksbetrieb über getrennte Ausweisung sprechen

  •  Klären, ob andere Förderungen in Anspruch genommen werden


Bei der Durchführung:

  •  Arbeiten zwischen 1. Jänner und 31. Dezember 2025 werden gefördert

  •  Rechnung mit getrennter Ausweisung der Arbeitskosten verlangen

  •  Nicht bar bezahlen (oder Registrierkassen-Beleg aufbewahren)


Nach Abschluss:

  •  Rechnung(en) sorgfältig aufbewahren

  •  ID Austria beantragen (oder Lichtbildausweis bereithalten)

  •  Antrag online unter www.handwerkerbonus.gv.at ausfüllen

  •  Alle Rechnungen hochladen

  •  Spätestens bis 28. Februar 2026 einreichen!


Nach der Einreichung:

  •  Bestätigungs-E-Mail aufbewahren

  •  Status online prüfen

  •  Auf Auszahlung warten



💡 Häufig gestellte Fragen (FAQ)


Kann ich den Handwerkerbonus auch für einen Neubau nutzen?

Ja, Arbeitsleistungen im Zusammenhang mit Wohnraumschaffung sind förderfähig – solange du dort einen Wohnsitz begründen willst.

Wie lange dauert die Auszahlung?

Das hängt vom Antragsvolumen ab. In der Regel einige Wochen nach positiver Prüfung.

Was, wenn meine Rechnung nicht alle Kriterien erfüllt?

Dann wird der Antrag abgelehnt. Deshalb ist es wichtig, die Rechnung vor der Einreichung zu prüfen!

Kann ich den Antrag korrigieren, wenn ich einen Fehler gemacht habe?

Nein, du kannst nur einen Antrag pro Jahr stellen. Deshalb: Sorgfältig ausfüllen!

Gibt es eine Mindest-Fördersumme?

Ja, die Förderung muss mindestens 50 Euro betragen. Das bedeutet: Deine Arbeitskosten müssen netto mindestens 250 Euro betragen.



🎁 Fazit: Jetzt noch profitieren!


Der Handwerkerbonus 2025 ist eine einmalige Chance, bei Tischlerarbeiten und Renovierungen bis zu 1.500 Euro vom Staat zurückzubekommen. Aber die Zeit läuft:


Arbeiten müssen bis 31. Dezember 2025 durchgeführt worden sein

Antragsfrist endet am 28. Februar 2026

Budget ist begrenzt – "first come, first served"


📞 Für alle Fragen gibt's hier noch weitere Infos


Weitere hilfreiche Links:

Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Maßgeblich sind die aktuellen Förderrichtlinien auf www.handwerkerbonus.gv.at. Stand: Januar 2026.

 
 
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